Bundestag beschließt Brückenteilzeit ab 2019
Ab 2019 soll für Teilzeitbeschäftigte die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle leichter werden: Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern. [mehr]