Außergewöhnliche Belastung: Steuern sparen mit nicht anerkannter Heilmethode?
Manche Patienten bevorzugen Heilmethoden abseits der Schulmedizin. Unabhängig vom gesundheitlichen Nutzen lassen sich die Behandlungskosten steuerlich absetzen – sofern eine Bedingung erfüllt wird.